Gottesdienstbeauftragte, Lektoren und Küster

Treffen: nach Absprache

Ansprechpartner: Frau Neue


Entwicklung der Dienste


Das Zweite Vatikanische Konzil verabschiedete am 4. Dezember 1963 als erstes Dokument die Konstitution über die heilige Liturgie "Sacrosanctum Concilium". Durch Papst Paul VI. begannen bald danach konkrete Reformen, die durch die Ortskirchen schrittweise umgesetzt wurden. Die liturgische Erneuerung ermöglichte, dass heute viele Mitfeiernde in unterschiedlichen Diensten (u.a. als Gottesdienstbeauftragte, Lektoren, Fürbittensprecher) tätig an den liturgischen Feiern teilnehmen können.
In der Liturgiekonstitution, in Dekreten und Instruktionen wurde u. a. festgelegt: Die Muttersprache ist in der Liturgie zuzulassen. Ein Diakon oder ein anderer Beauftragter des Ortsbischofs darf Wortgottesdienste leiten, wenn kein Priester zur Verfügung steht. Innerhalb von drei Jahren sollte an den Sonntagen der größere Teil der Heiligen Schrift vorgelesen werden.
Im Ergebnis des Liturgischen Kongresses im Bereich der damaligen Berliner Ordinarienkonferenz im Januar 1965 wurde in Rom der Antrag gestellt, dass Laien Wortgottesdienste leiten und die hl. Kommunion spenden dürfen, wenn der Priester nicht an jedem Sonntag zur Eucharistiefeier kommen kann. Diesem Antrag wurde zur Erprobung stattgegeben, so dass noch im gleichen Jahr neun Männer von Kardinal Bengsch die Sendung als "außerordentliche Laiendiakone" erhielten. 1968 wurden die Vollmachten auf die Mithilfe bei der Austeilung der hl. Kommunion während der hl. Messe erweitert. Seit 1991 dürfen im ehemaligen Ostteil des Erzbistums Berlin auch Frauen diesen Dienst ausüben. Die Sendungen sind zeitlich befristet, können aber verlängert werden (seit 2000 bis maximal 25 Jahre).
Der Vortrag des Evangeliums war den Priestern und Diakonen vorbehalten. Die anderen Lesungen sollten von geeigneten Männern und Frauen aus der Gemeinde vorgelesen werden. Nachdem am 1. Adventssonntag 1969 mit der dreijährigen Sonntags-Perikopen-Ordnung begonnen wurde, hatte der Lektorendienst noch an Bedeutung gewonnen.
Seit 1969 sollen auch die Fürbitten von einem Vertreter der Gemeinde vorgetragen werden.


Ehemals St. Gertrud

Am 13.10.1968 erhielten zwei Männer aus St. Gertrud die Sendung als Diakonatshelfer. Sie waren in der hl. Messe nicht nur zur Mithilfe bei der Austeilung der hl. Kommunion eingesetzt, sondern übernahmen auch den Lektorendienst. Außerdem hielten sie einmal wöchentlich einen Wortgottesdienst und brachten Kranken die hl. Kommunion. Einer der Diakonatshelfer, Herr Alfred Bode, wurde 1974 zum Ständigen Diakon geweiht und versah diesen Dienst in der Gemeinde elf Jahre. 1983 erhielten vier weitere Männer und 1987 ein Mann die Sendung. Von 1993 bis 1998 wurden auch vier Ordensschwestern aus dem Konvent der Dominikanerinnen Diakonatshelferinnen. Insgesamt sieben Männer und vier Ordensschwestern übten in den 35 Jahren diesen Dienst aus. Zur Zeit sind zwei Männer und eine Ordensschwester als Gottesdienstbeauftragte (Bezeichnung seit 2000) tätig. An Sonn- und Feiertagen unterstützen sie den Priester in der hl. Messe beim Austeilen der hl. Kommunion und übernehmen den Lektorendienst für eine Lesung. Werktags leiten sie Wort-Gottes-Feiern (Bezeichnung seit 2003) mit und ohne Kommunionausteilung, wenn kein Priester anwesend ist. Kranken wird die Kommunion nur noch sporadisch gebracht.
Bis zum Jahr 2001 wurde der Lektorendienst am Sonntag überwiegend von den Diakonatshelfern, werktags von den Ordensschwestern ausgeübt. Ab 1. Adventssonntag 2001 übernahm zusätzlich ein fester Kreis von zwei Frauen und zwei Männern den Lektorendienst.
Die Fürbitten werden von verschiedenen Personen aus der Gemeinde vorgetragen.


Pfarrkirche Ss. Corpus Christi:

1976 erhielten zwei Männer aus der Pfarrei Ss. Corpus Christi ihre Sendung als Diakonatshelfer, die auch den Lektorendienst übernahmen. 1981 und 1983 erhielt jeweils ein Mann die Sendung. Es entstanden der Lektoren- und Kommunionhelferkreis, der von einem PGR-Mitglied geleitet wurde. Im März 1993 erhielten die ersten d r e i Frauen ihre Sendung, darunter auch Sr. Angela, die Oberin der Katharinenschwestern.
Zur Zeit üben drei Männer und zwei Frauen ihren Dienst als Gottesdienstbeauftragte aus, bei den Lektoren teilen sich vier Männer und drei Frauen diesen Dienst.
Der Kreis der Lektoren und Gottesdienstbeauftragten trifft sich 4-5 Mal im Jahr, um sich weiterzubilden und die verschiedenen Dienste an Sonn- und Feiertagen einzuteilen.

Angelika Neue, Ferdinand Brückner



Quellen:
Pfarrchronik St. Gertrud
Amtsblätter/Amtliche Mitteilung des (Erz-)Bischöflichen Ordinariats Berlin