Aufgaben des Pfarrgemeinderats

Der Pfarrgemeinderat hat eine Doppelfunktion: Er ist einerseits der vom Erzbischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde und andererseits das vom Erzbischof anerkannte Organ zur Koordinierung des Laienapostolates (Verkündigung des Evangeliums in der Gesellschaft).

Als Pastoralrat berät und unterstützt der Pfarrgemeinderat den Pfarrer; als Organ des Laienapostolats kann der Pfarrgemeinderat in eigener Verantwortung tätig werden und Beschlüsse fassen.

Diese Verknüpfung von laienapostolischer Tradition und beratender Tätigkeit ist spezifisch für den deutschsprachigen Raum. Dem Pfarrgemeinderat ist es sowohl aufgetragen, eigenständig das Evangelium in die Welt zu tragen („Weltdienst“), als auch die Priester bei der „Heilssorge“ (Sorge um die Sakramente) und bei der Seelsorge im Allgemeinen zu unterstützen.

In der Satzung der Pfarrgemeinderäte heißt es ausdrücklich: „Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche“ (§ 2). Die Anstrengungen der Gemeinde zur Mitwirkung am Heils- und Weltdienst der Kirche werden gewissermaßen im Pfarrgemeinderat kanalisiert und gebündelt.

Seine Mitglieder machen die Mitverantwortung aller Glaubenden für den Gemeindeaufbau konkret sichtbar. Im Pfarrgemeinderat wird der Gedanke vom gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen institutionalisiert. Er ist auch der Ort in der Pfarrgemeinde, an dem der Volk-Gottes-Gedanke und das Ideal der Communio in besonderer Weise zum Ausdruck kommen.

Das geschwisterliche Miteinander seiner Mitglieder soll beispielhaft für andere Gruppen und Gremien in der Gemeinde sein. Der Pfarrgemeinderat gestaltet das Gemeindeleben tatkräftig mit, trägt seinen Teil dazu bei, das Gesicht der Pfarrei zu prägen, und ist deshalb mitverantwortlich dafür, dass die Kirche vor Ort glaubwürdig ist.

Die Pfarrgemeinde überträgt den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates durch eine demokratische Wahl das Mandat, Verantwortung für das Ganze der Pfarrgemeinde zu übernehmen. Sie sind nicht Vertreterinnen und Vertreter einzelner Interessensgruppen, sondern haben ein Mandat der gesamten Gemeinde. Gemeinsam mit dem Pfarrer und den Seelsorgern beraten sie die pastoralen Fragen, führen die vielfältigen Dienste der Einzelnen wie auch der Gruppen zusammen, entdecken, fördern und vernetzen die verschiedenen Charismen und fragen nach den Herausforderungen und Aufgaben für die Gemeinde in der Gesellschaft.

Als legitimiertes öffentliches Organ der Pfarrgemeinde gehen die Aufgaben, Funktionen und Kompetenzen des Pfarrgemeinderates über die einer Initiative, eines Vereins, einer Arbeitsgruppe oder eines Verbandes hinaus. Da die konkrete Gemeinde jedoch von aktiven, kleinen, überschaubaren Gruppen lebt, weiß sich der Pfarrgemeinderat dem Subsidiaritätsprinzip verpflichtet: All das, was Einzelne bzw. Gruppen zu tun imstande sind, muss der Pfarrgemeinderat nicht selbst erledigen. Vielmehr begleitet er aufmerksam und hilfsbereit ihr Wirken, koordiniert die unterschiedlichen Aktivitäten und trägt Verantwortung dafür, dass Räume und Einrichtungen für die verschiedenen Gruppen und Dienste in der Pfarrei zur Verfügung stehen.